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Neu in der Dauerausstellung: Die „Beneš-Dekrete“

Ergänzung auf Ebene IV des Sudetendeutschen Museums

Welchen Einschränkungen waren die Sudetendeutschen ab Mai 1945 ausgesetzt? Antworten darauf können die Besucherinnen und Besucher des Museums in der erweiterten Medienstation auf Ebene IV „Verlust und Vertreibung“ der Dauerausstellung finden. Die nach dem Präsidenten Edvard Beneš benannten 143 Verordnungen der Tschechoslowakischen Regierung zwischen 1940 und 1945 betrafen gesetzliche Regelungen für das öffentliche Leben. Jedoch nur ein gutes Dutzend der Dekrete begründete die Entrechtung der deutschen Bevölkerung in der Tschechoslowakei.

Die betreffenden Rechtsdokumente entzogen allen Personen, die sich nach 1929 in der Tschechoslowakischen Republik zur deutschen oder zur ungarischen Nationalität bekannten und keinen aktiven Widerstand nachweisen konnten, die bürgerlichen Grundrechte. Grundlage dafür bildete die kollektive Schuldzuweisung an den Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes. Weitere Maßnahmen waren z. B. die Abgabe aller Radios, Ausgangssperren, eingeschränkte Einkaufszeiten, Verlust von Vermögen und Besitz.

In der erweiterten Medienstation werden die für die deutsche Bevölkerung entscheidenden Bestimmungen erstmals in einer Textauswahl aus 13 Dekreten, einer Regierungsverordnung und aus dem Straffreistellungsgesetz vom 8. Mai 1946 in den drei Sprachen Deutsch, Tschechisch und Englisch veröffentlicht.

Redaktion der Texte: Dr. Raimund Paleczek