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Sudetendeutsche Stiftung

Die Bayerische Staatsregierung hat 70 Jahre nach der Vertreibung der Sudetendeutschen aus ihrer angestammten Heimat in Böhmen, Mähren und Sudetenschlesien und 60 Jahre nach der Übernahme der Schirmherrschaft des Freistaats Bayern über die sudetendeutsche Volksgruppe die Sudetendeutsche Stiftung gebeten, die Errichtung eines Sudetendeutschen Museums und die Modernisierung des Sudetendeutschen Hauses zu realisieren. Die Sudetendeutsche Stiftung war mit Landesgesetz vom 27. Juli 1970 errichtet worden und sollte den Freistaat Bayern bei der Erfüllung seiner sich aus der Erfüllung der Schirmherrschaft ergebenden Aufgaben unterstützen.

Das Stiftungsvermögen entwickelte sich aus Zuwendungen durch den Freistaat Bayern, die Sudetendeutsche Landsmannschaft, des Bundes aus Vermögensgegenständen sudetendeutscher Kreditinstitute und Gebietskörperschaften, Spenden und sonstigen Zuwendungen. Die Stiftung ist seit der Errichtung des Sudetendeutschen Hauses (Grundsteinlegung 15.10.1982) und der Einweihung (14.12.1985) Eigentümerin und Trägerin dieses Zentrums inder Hochstraße 8 in München.

Als Stiftung des öffentlichen Rechts verfolgt sie ausschließlich und unmittelbar öffentliche Zwecke. Insbesondere pflegt und fördert sie das sudetendeutsche Kulturgut in Ausführung des Gesetzesauftrages nach § 96 Bundesvertriebenengesetz. Mit ihrer Tätigkeit erhält die Stiftung sudetendeutsches Kulturgut im Bewusstsein der gesamten deutschen Bevölkerung und des Auslandes. Darüber hinaus unterstützt sie die grenzüberschreitenden Bemühungen der Sudetendeutschen für Frieden und Völkerverständigung in Europa.

Die Sudetendeutsche Stiftung ist Rechtsträger und Betreiber des am 12.10.2020 eröffneten Sudetendeutschen Museums. Sie erfüllt damit ihren gesetzlich vorgeschriebenen Stiftungszweck.